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Lars Brade

Vorsitzender vorstand@drk-sandhausen.de

Schnelltestzentrum Sandhausen

Vom 25. März 2021 bis zum 12. Juli 2021 war das DRK Sandhausen jeweils Dienstag und Donnerstags zwischen 19:00 Uhr und 20:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger in Sandhausen im Einsatz,

Im Auftrag der Gemeinde Sandhausen fühten  wir ohne Terminvereinbarung für alle Sandhäuser einen Corona Schnelltest durch. Die Gemeinde Sandhausen stellte hierfür kostenlose Schnelltests bereit, die durch die ehrenamtlichen Einsatzkräfte des DRK Sandhausen durchgeführt wurden.

Die Schnelltestungen wurden wegen geringerer Nachfrage Mitte Juli eingestellt.


Informationen der Gemeinde Sandhausen

Infos zum Ablauf

Im Rahmen der Teststrategie des Landes wird die Gemeinde Sandhausen in Kooperation mit den ortsansässigen Apotheken und dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverband Sandhausen, ab Mittwoch, dem 24. März 2021, an unterschiedlichen Standorten Testzentren einrichten.

Nachfolgend haben wir weitere Informationen zum Ablauf zusammengefasst.

Die ortsansässigen Apotheken werden im Wechsel eine Abstrichstelle in der Grillhütte („Keglerhütte“) am Walter-Reinhard-Stadion-Parkplatz betreiben.

Testzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Ortverband Sandhausen, wird eine Abstrichstelle in ihren Verbandsräumlichkeiten in der Heidenäckerstr. 40 in Sandhausen (neben neuem Feuerwehrhaus) einrichten.

Testzeiten: Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist bis auf Weiteres nicht erforderlich! Bitte halten Sie Ihre Ausweisdokumente bereit.

In der Abstrichstelle der örtlichen Apotheken ist es von Vorteil, wenn die zu testende Person die Bescheinigungs-/Meldeformulare vorausgefüllt zur Testung mitbringt. Die Formulare sind ab sofort in den örtlichen Apotheken erhältlich oder können künftig auch über die Homepage der Gemeinde Sandhausen heruntergeladen werden.

Die Tests werden von geschultem Personal durchgeführt und sind kostenfrei.

In den Warteschlangen sowie im Gebäude selbst besteht selbstverständlich Maskenpflicht (medizinische Masken, FFP2 sowie Masken mit vergleichbaren Standards). Die Mindestabstände sind einzuhalten. Bitte denken Sie auch daran, dass Sie eventuell im Freien warten müssen.

Für wen ist das Angebot gedacht?

Das kostenlose Testangebot der ortsansässigen Apotheken richtet sich an alle in Baden-Württemberg wohnhaften Personen.

An der Abstrichstelle des DRK, Ortverband Sandhausen, können sich ausschließlich Personen testen lassen, die in Sandhausen wohnhaft sind.

Das Angebot in beiden Abstrichstellen kann bis auf Weiteres auch von Kindern und Jugendlichen, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, in Anspruch genommen werden.

Das Testangebot ist nicht vorgesehen, für:

  • Personen mit Symptomen

  • Personen ohne Symptome, jedoch Kontaktpersonen von Infizierten

Durchführung der Testung muss dokumentiert werden

Die Angaben auf dem Bescheinigungs-/Meldeformular müssen durch die zu testende Person selbst, ggf. durch eine Begleitperson oder durch das testende Personal ausgefüllt werden.

Verweigert eine zu testende Person die Angaben oder macht offensichtlich falsche Angaben, so ist darauf hinzuweisen, dass keine Testung durchgeführt werden kann, da im Falle eines positiven Testes der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nicht nachgekommen werden kann.

Nach Durchführung der Testung

Bei einem negativen Testergebnis wird auf Wunsch der Testperson das Bescheinigungs-/Meldeformular der getesteten Person vervollständigt und im Original ausgehändigt. Wird kein Nachweis gewünscht, wird das Dokument sofort datenschutzkonform vernichtet.

Wird eine Person positiv getestet, so muss ein Bescheinigungs-/Meldeformular der getesteten Person vervollständigt werden. Das vollständige Dokument muss einmal dupliziert und das Original der getesteten Person ausgehändigt werden.

Besteht eine Meldepflicht?

Bei einem positiven Testergebnis besteht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 IfSG eine Meldepflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt.

Sobald ihr Test ausgewertet wurde, erhalten Sie eine Test-Bescheinigung.

Sollte Ihr Testergebnis positiv ausfallen, müssen Sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. In diesem Fall erhalten Sie weitere Anweisungen und Verhaltensregeln vor Ort von dem anwesenden Fachpersonal.

(Stand: 23.03.2021)